Peter-Schöffer-Schule / Gernsheim

Datenverarbeitungsrichtlinie - DSGVO


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Datenverarbeitungsrichtlinie

(Stand 23.09.2018)

 

(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein in automatisierter Form verarbeitet. Hierbei handelt es um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, E-MailAdresse, Geburtsdatum und ggf. Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Richtlinie genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 b Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

(2) Die in (1) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt, es sei denn, einzelne der genannten Daten sind begründet nicht verfügbar.

(3) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Mitglieder- und Beitragsverwaltungverwaltung des Vereins. Name und Kontaktdaten der Person, die diese Arbeit erledigt sind im Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten genannt. Alle Verarbeitungstätigkeiten von personenbezogenen Daten sind ebenfalls, wie vom DS-GVO § 30 gefordert, im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Vereins aufgelistet. Dieses Verzeichnis wird auf der Homepage hinterlegt*.

(4) Den Organen des Vereins und allen Mitarbeitern des Vereins oder sonst für den Verein Tätige ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

(5) Der Verein verzichtet auf die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, da weniger als 10 Personen an der automatisierten Datenverarbeitung des Vereins beteiligt sind.

(6) Im Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen (z.B. Benefizveranstaltungen, Mitgliederversammlungen) veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt solche Daten und Fotos an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Veröffentlichung / Übermittlung der Daten umfasst hierbei höchstens Name (soweit möglich in abgekürzter Form), Vereinszugehörigkeit, Funktion und Aufgabe im Verein.

(7) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder soweit herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, zurückgegeben, vernichtet oder gelöscht werden.

(8) Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Fristen dem entgegenstehen.

(9) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den oben genannten Verantwortlichen (3) geltend gemacht werden.

(10) Soweit Einwilligungen der Mitglieder mit der Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die oben genannten Verantwortlichen (3) gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.


 

*Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten des Vereins

 

 

 

Datenschutzvereinbarung zum herunterladen

Download: Datenschutzvereinbarung